Kirchlicher Friedhof

Neue Friedhofs- und Gebührenordnung

In der Sitzung vom 16.10.13 hat die Kirchenverwaltung beide Ordnungen erlassen, sie sollen mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft treten. Dies war erforderlich, um künftig auf etwaige Missstände reagieren zu können und auch um die Grabgebühren entsprechend anzupassen.

Wer die neuen Ordnungen einsehen und sich über Details informieren will, der kann dies im Pfarrbüro tun.

Auf folgende Einzelheiten aus der neuen Friedhofsordnung will ich vorab hinweisen, beispielsweise wie Grabstätten und Grabmäler zu gestalten sind:

In § 23 ist nun genau geregelt, wie Gräber angelegt und Instand gehalten werden müssen. In Einzelfällen kommt es auch auf unserem Friedhof vor, dass Gräber total von Unkraut überwuchert und dieses schon auf die Nachbargräber und Wege übergeht. Hier kann die Kirchenstiftung nach vorheriger Ankündigung nun die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten der Grabbesitzer treffen.

Oder, damit ein einheitliches Erscheinungsbild erhalten bleibt: Das Grabbeet darf künftig nicht höher sein als 15 cm. Das Anlegen von Grabhügeln ist nicht gestattet. Die Flächen zwischen und vor den Gräbern dürfen nur mit Kies bedeckt sein, keinesfalls mit Platten belegt oder gar gepflastert werden.

Ebenso sind Ausmaße von Grabdenkmälern für die Höhe und Breite genau vorgeschrieben. Genauso, dass diese ständig in verkehrssicherem Zustand zu halten sind. Verantwortlich für den Zustand und etwaige Schäden ist der Nutzungsberechtigte.

Die Friedhofsgebühren betragen bei Einzelgräbern 27,60 € im Jahr, für Doppelgräber 61,20 € im Jahr und für Dreifachgräber 92 € im Jahr.