Todesfall – was tun?

Der Tod ist auch für uns Christen schwer, aber im Abschied von einem Menschen dürfen wir durch die Perspektive der Auferstehung Trost erfahren.

Ist ein Mensch verstorben – was können wir tun?

1. Gebet

Das „Hausgebet für Verstorbene“ (vgl. GL 28) kann gebetet werden.

Dafür dürfen Sie gerne auch eine/n Seelsorger/in rufen.

Die Krankensalbung ist nur bei Lebenden möglich und wird nicht mehr gespendet.

2. Bestattungsinstitut

Mit einem Bestattungsinstitut können Sie dann alles für die Bestattung besprechen.

Da die Kirche flächendeckend durch die Pfarreien organisiert ist, ist der Seelsorger bei einem Todesfall zuständig, in dessen Pfarrei die/der Verstorbene zuletzt gemeldet war.

Das Bestattungsinstitut wird auch die Termine mit dem Pfarrbüro bezüglich Trauergespräch, Gottesdienst (Requiem, Wortgottesdienst, Trauerfeier) und Bestattungsart (Beerdigung, Urnenbeisetzung) abklären.

Für jemand, der Christ/in war und verstorben ist, ist der kirchliche Ritus passend und angebracht und bietet vor allem auch für die Angehörigen einen tröstlichen und hoffnungsvollen Weg an.

Terminmöglichkeiten für Gottesdienst und Bestattung sind in St. Antonius – St. Wolfgang in Kümmersbruck von Montag bis Freitag jeweils um 14:30 Uhr.

3. Trauergespräch

Beim Trauergespräch, das dann i. d. R. im Pfarrhaus stattfindet, können dann die kirchlichen Angelegenheiten noch genauer besprochen werden.

Bei einem kirchlichen Begräbnis ist die Verkündigung des Evangeliums von Bedeutung.

Sollten Sie als Angehörige weiter weg wohnen, können Sie auch per E-Mail mit dem Pfarrbüro Kontakt aufnehmen.

Da ein Todesfall auch das Leben einer Pfarrgemeinde (Termine, Dienste) betrifft, wird dieser in angemessener Weise bekannt gemacht.

Kontakt zum Pfarrbüro:
Telefon: 09621 / 82207
Email: Pfarramt@Pfarrei-Kuemmersbruck.de