Erlauben Sie uns, zu fragen?
Ein Aufkleber der “Erinnerungsguerilla” (http://erguer.de), die “an die Kraft von Fragen [glaubt].
Fragen, die an zentrale Themen im menschlichen Leben rühren. Fragen, die an unsere innersten Überzeugungen, Werte und unsere ganz eigenen Vorstellungen, wie sich das Leben gestaltet, anschließen = erinnern sollen.” (http://erguer.de/mehr-wissen.html). Diese Fragen seien offen, suchten keine direkte Antwort, fügten nichts Neues hinzu und wollten nicht konfrontativ belehren, heißt es auf der Webseite der “Erinnerungsguerilla”. Als wichtigste Aktivität bezeichnet sie “das Verteilen der Fragen, die als kleinformatige Aufkleber bezogen werden können.”
Peter Weidemann, Pfarrbriefservice
Warum wollen Sie austreten – aus der Kirche?
Bevor Sie diesen Schritt vielleicht tun, wollen wir Sie zum Überlegen und Nachdenken einladen.
Unser christlicher Glaube ist verbunden mit der Kirche, die auch eine Institution ist.
Wo Menschen das Leben versuchen, gelingt dies nicht immer in reiner Form.
Das ist auch in der Kirche so. Deshalb kann man sicher immer wieder Kritik üben, man kann vielleicht auch zur Kirchensteuer kritisch stehen, man kann persönlich gekränkt sein – aber was bleibt, wenn Sie gehen?
Ist Kirche nicht auch Heimat, ein Ort, den Fragen des Lebens tiefer auf die Spur zu kommen, eine Gemeinschaft von Menschen, die mit einem unterwegs sind – was bleibt, wenn Sie gehen?
Überlegen Sie nochmals.
Vielleicht kann auch direkt ein Gespräch mit dem Pfarrer gut sein.
Suchen Sie einfach Kontakt!
Kontakt zum Pfarrbüro:
Telefon: 09621 / 82207
Email: Pfarramt@Pfarrei-Kuemmersbruck.de
Birgit Seuffert, Pfarrbriefservice
Wir können leider oft erst nach einem Kirchenaustritt mit einem Brief Kontakt suchen und schreiben darin u. a.:
„Vonseiten unserer Diözese müssen wir Sie über die Konsequenzen informieren, die sich aus einem Kirchenaustritt ergeben.
Den Austritt aus der katholischen Kirche haben Sie beim Einwohnermeldeamt selbst erklärt. Sie verabschieden sich somit von der „Kirche“. Das bedeutet für unsere Glaubensgemeinschaft, dass die Möglichkeit Ihrer aktiven Teilnahme am kirchlichen Leben, die für die Kirche notwendig wäre, wegfällt.
Ihr Austritt hat zur Konsequenz, dass Ihr Beitrag der Kirchensteuer fehlt, mit der die seelsorglichen und sozialen Aufgaben der Kirche (u. a. auch Beratungs- oder verschiedene Hilfsangebote) finanziert werden.
Für jemanden, der nicht der Kirche angehört, sind auch die Vorgaben der Kirche (kirchl. Gebote) nicht bindend aber auch die kirchlichen Feiern (Sakramente, Beerdigung), Dienste (Taufpaten, Firmpaten) und Mitsprachemöglichkeiten (PGR-Wahlen, Mitgliedschaft in kirchl. Gremien und Verbänden) sind nicht möglich.
Das Versprechen, den Glauben zu bewahren und den Kindern diesen nicht vorzuenthalten, ist bei einer kirchlichen Eheschließung notwendig, für die eine Erlaubnis vom Bischof eingeholt werden muss.
In die Gemeinschaft unserer Kirche kann man immer zurückkehren. Dies ist jedoch nicht nur ein Verwaltungsakt, sondern erfordert darüber hinaus eine Vorbereitung (Katechumenat), um sich eben mit „den Dingen der Kirche“ genauer auseinandersetzen zu können. Über den Wiedereintritt in die Kirche gibt Ihnen jede/r pastorale/r Mitarbeiter/in und jeder Pfarrer Auskunft.“
Überlegen Sie nochmals.
Suchen Sie Kontakt mit uns!
Kontakt zum Pfarrbüro:
Telefon: 09621 / 82207
Email: Pfarramt@Pfarrei-Kuemmersbruck.de