Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb einer Kindertagesstätte.
Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die KV aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und evtl. zwei bis drei zusätzlich, berufenen Personen variieren. Die KV vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde.
Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 8 Abs. 1 GStVS).
Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, in der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).


Mitglieder

Wolfgang Bauer
Pfarrer
Kirchenverwaltungsvorsitzender
Peter Wirth
Kirchenpfleger
Verwaltung
Lengenfeld
Johannes Finsterer
Personal
Sicherheitsbeauftragter
Werner Koller
Liegenschaften
Baumaßnahmen
Köfering
Birgit Lehner
Kindertagesstätte
Pfarreiengemeinschaft
Caritasverband
Sozialstation
Michael Mäschl
Digitale Bereiche
Personal
Kindertagesstätte
Barbara Schönberger
Personal
Verwaltung

Mitarbeiter

Stefan Franz
Liegenschaften
Pfarrkirchen
Johann Graf
Friedhof
Haus Kirchensteig
Moos
Penkhof
Harald Pfitzner
Digitale Bereiche
Klaus Pleyer
Friedhof
Pfarrzentrum
Peter Schmeiler
Verwaltung
Digitale Bereiche
Personal
Alois Schwanzl
Verwaltung
Kindertagesstätte
Caritasverband
Sozialstation