Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb einer Kindertagesstätte.
Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die KV aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und evtl. zwei bis drei zusätzlich, berufenen Personen variieren. Die KV vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde.
Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 8 Abs. 1 GStVS).
Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, in der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).

Mitglieder

  • Peter Wirth
  • Barbara Schönberger
  • Johannes Finsterer
  • Werner Koller
  • Birgit Lehner
  • Michael Mäschl

Mitarbeiter

  • Johann Graf
  • Alois Schwanzl
  • Benedikt Koller
  • Peter Schmeiler
  • Harald Pfitzner
  • Marcel Graf
  • Peter Reichl